Das Tor zum Westen Syriens
Die Jihadisten des sogenannten „Islamischen Staats“ haben erneut ihre Flexibilität und ihre expansiven Kapazitäten unter Beweis gestellt. Nachdem sie Ramadi, die Hauptstadt der irakischen Provinz al-Anbar erobert hatten, gelang es ihnen nun, die zentralsyrische Stadt Palmyra einzunehmen. Diese Oase ist vor allem bekannt für ihr unschätzbares Weltkulturerbe, insbesondere die antiken Ruinen aus römischer und vorrömischer Zeit. Doch Palmyra ist ebenfalls ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt und bereits seit der Antike eine Drehscheibe für den Handel. Das bedeutet zweierlei: einerseits ist Palmyra akut von Zerstörung bedroht – es wäre nicht das erste Mal, dass der IS Weltkulturerbe vernichtet und Teile davon verkauft. Andererseits ist Palmyra für den IS das Tor zum Westen Syriens.
Ausgehend von dieser zentralsyrischen Oase wäre der IS dazu in der Lage, gezielt gegen Stellungen Bashar al-Assads vorzugehen. Von Palmyra ausgehend ist es nicht weit nach Damaskus, Homs, Hama oder Aleppo. Die strategische Lage Palmyras ermöglicht nicht nur rasche, militärische Vorstöße, sondern auch verkürzte logistische Unterstützungslinien. Mit der Eroberung Palmyras, trotz des Widerstands seitens der syrischen Streitkräfte, ist dem IS ein strategisch wichtiger und propagandistisch wertvoller Erfolg gelungen.
Es ist nun die Frage, wie das Assad-Regime auf diesen neuerlichen Rückschlag reagieren wird. Der syrischen Armee ist es nicht gelungen, Palmyra zu verteidigen, die Soldaten zogen sich vergleichsweise rasch zurück: „Die Assad-Armee, die überstürzt abgezogen sein dürfte und die Stadt ihrem Schicksal überließ, ist vom Unterdrücker zum Verräter mutiert.“ Hinzu kommt eine kolportierte Unzufriedenheit der Armee mit dem Regime in Damaskus – trotz eindeutiger militärischer Überlegenheit was sowohl Ausbildung als auch Ausrüstung betrifft, dauert der Bürgerkrieg nunmehr fast vier Jahre. Zurzeit ist der Krieg ein erodierendes Patt und die einzigen, die wirkliche Fortschritte erzielen, sind die Jihadisten des Islamischen Staats.